Schadengutachten vom Kfz-Gutachter


Unverschuldeter Unfall:
Machen Sie alle Ihre Ansprüche geltend.


Im Falle eines unverschuldeten Unfalls spricht man von einem Haftpflichtschaden. Hier kommt der Kfz-Sachverständige ins Spiel. Um bei dem Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Schadenshöhe beziffern zu können, bekommen Sie von mir als Kfz-Gutachter ein Schadengutachten über die erforderlichen Reparaturkosten inkl. wichtiger Angaben wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert und Reparaturdauer. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten hierfür übernehmen.


Als freier und unabhängiger Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständiger bewerte ich den Schaden an Ihrem Unfallfahrzeug und erstelle ein aussagekräftiges neutrales Gutachten. Damit haben Sie eine klare, exakte Aussage zur Höhe Ihres Schadens beziehungsweise der Reparaturkosten und können Ihre Ansprüche geltend machen.

 

Für die Kalkulation arbeite ich mit der Software der Deutschen Automobil Treuhand, besser bekannt unter dem Kürzel DAT. Diese von den Versicherern anerkannte Software arbeitet mit den Kfz-Daten, die direkt von den Automobilherstellern kommen. Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht. 


Worauf müssen Sie nach einem unverschuldeten Unfall achten? Hier die Checkliste.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Schadengutachten


Was ist ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten ist eine unabhängige, detaillierte Kalkulation eines Fahrzeugschadens nach einem Unfall. Es dokumentiert Schadenumfang, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert.


Wann benötige ich ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten ist erforderlich bei Unfallschäden über ca. 750 € (Bagatellschadengrenze), bei unklarer Schuldfrage oder zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Wer darf ein Schadengutachten erstellen?

Ein Schadengutachten darf von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Als Geschädigter, bei einem unverschuldeten Unfall, haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl.


Wer bezahlt das Schadengutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten vollständig. Des Weiteren muss sie auch die Rechtsberatungskosten bezahlen.


Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Schadengutachten?

Ein Kostenvoranschlag enthält meist nur grobe Reparaturkosten. Ein Schadensgutachten berücksichtigt zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer und Restwert.


Wie lange dauert die Erstellung eines Schadengutachtens?

In der Regel wird das Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Fahrzeugbesichtigung erstellt.


Muss ich das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen?

Nein. Die Begutachtung kann flexibel vor Ort, bei Ihnen zu Hause, am Unfallort oder in der Werkstatt erfolgen.


Kann ich auch bei einem Totalschaden ein Gutachten erstellen lassen?

Ja. Gerade bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist ein Schadengutachten wichtig, um Wiederbeschaffungswert und Restwert korrekt zu ermitteln.


Was passiert nach der Gutachtenerstellung?

Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung und kann der gegnerischen Versicherung zur Verfügung gestellt werden.


Was ist eine Wertminderung?

Die Wertminderung beschreibt den bleibenden Minderwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst nach fachgerechter Reparatur.


Kann ich den Gutachter frei wählen?

Ja. Als Geschädigter, bei einem unverschuldeten Unfall, haben Sie das gesetzliche Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.