Tel. 0172 21 93 911

Schadensgutachten vom Kfz-Gutachter


Unverschuldeter Unfall:
Machen Sie alle Ihre Ansprüche geltend.


Im Falle eines unverschuldeten Unfalls spricht man von einem Haftpflichtschaden. Hier kommt der Kfz-Sachverständige ins Spiel. Um bei dem Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Schadenshöhe beziffern zu können, bekommen Sie von mir als Kfz-Gutachter ein Schadensgutachten über die erforderlichen Reparaturkosten inkl. wichtiger Angaben wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert und Reparaturdauer. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten hierfür übernehmen.


Als freier und unabhängiger Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständiger bewerte ich den Schaden an Ihrem Unfallfahrzeug und erstelle ein aussagekräftiges neutrales Gutachten. Damit haben Sie eine klare, exakte Aussage zur Höhe Ihres Schadens beziehungsweise der Reparaturkosten und können Ihre Ansprüche geltend machen.

 

Für die Kalkulation arbeite ich mit der Software der Deutschen Automobil Treuhand, besser bekannt unter dem Kürzel DAT. Diese von den Versicherern anerkannte Software arbeitet mit den Kfz-Daten, die direkt von den Automobilherstellern kommen. Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht. 


Worauf müssen Sie nach einem unverschuldeten Unfall achten? Hier die Checkliste.


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