Tel. 0172 21 93 911

Unfall-Komplettabwicklung

Lassen Sie die Fachleute ran. 

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, geht es vor allem darum, dass Sie den Schaden, der Ihnen entstanden ist, in voller Höhe ersetzt bekommen und Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wird. Mit meinem Netzwerk vermittle ich als Kfz-Gutachter Ihnen gerne vertrauenswürdige Partner, die Sie rechtlich vertreten, Ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren. 


Mein Tipp deshalb: Verwenden Sie nach einem unverschuldeten Unfall diese Checkliste und beauftragen dann mich mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Ich kümmere mich anschließend um die weitere Bearbeitung. Sie erhalten eine Schadensabwicklung mit allen Fachleuten aus einer Hand.


Youngtimer

Fahrzeuge, insbesondere Pkw, die als Liebhaberfahrzeuge gelten oder Seltenheitswert haben, bezeichnet man unter Kennern als Youngtimer. In der Regel gilt dieser Begriff für Fahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind. 


Ist ein gut erhaltener Youngtimer in einen Unfall verwickelt, führt dies häufig zu nachträglichen Diskussionen mit der Versicherung über dessen Wiederbeschaffungswert. Das können Sie umgehen, wenn Sie nach dem Kauf oder der Restauration Ihres Youngtimers ein Wertgutachten vom Kfz-Gutachter erstellen lassen.



Oldtimer

Ein Fahrzeug dessen Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, kann als Oldtimer eingestuft werden und ein Oldtimer-Kennzeichen (mit einem nachgestellten H für historisch) erhalten. Dazu muss es allerdings weitestgehend

  • dem Originalzustand entsprechen, 
  • in einem guten Erhaltungszustand sein und 
  • der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen, so die offizielle Formulierung. 


(Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe sind zulässig.)


Ist Ihr Oldtimer in einen Unfall verwickelt, geht es natürlich um den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beziehungsweise die Höhe des Schadens. Diesen Wert beziffert der Kfz-Gutachter oder Kfz-Sachverständige.



Der Marktwert

Versichern Sie Ihr Fahrzeug richtig. 

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden in der Regel nach ihrem Marktwert versichert. Im Schadensfall berechnet Ihre Versicherung anhand dieses Wertes, wieviel Geld Sie erstattet bekommen. 


Damit ist Ihr Fahrzeug üblicherweise unterversichert. Denn der Marktwert beschreibt den aktuellen durchschnittlichen Händlereinkaufspreis – ohne Mehrwertsteuer und ohne Händlergewinnspanne. Das ist meist deutlich weniger als der tatsächliche Wert.


Mein Tipp: Lassen Sie ein Wertgutachten vom Kfz-Sachverständigen oder Kfz-Gutachter erstellen, das für Sie und Ihren Versicherer als Basis für die Versicherungssumme dient. Bei Oldtimern, die üblicherweise an Wert gewinnen, empfiehlt sich eine regelmäßige Aktualisierung des Wertgutachtens. So haben Sie Ihr Fahrzeug immer richtig versichert.



Der Wiederbeschaffungswert

Damit Sie keinen Verlust machen.

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die Sie in die Hand nehmen müssten, um kurzfristig ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Grundlage ist der Wert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Ereignisses, das zum Versicherungsfall geführt hat.


Bei Oldtimern ist der Wiederbeschaffungswert die entscheidende Größe, um den Wert Ihres Fahrzeugs gegenüber der Versicherung festzustellen. Besonders wichtig ist er, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde oder verbrannt ist. Bei Unfallfahrzeugen dient der Wiederbeschaffungswert als Grundlage für die Kalkulation und Abwicklung eines Haftpflichtschadens. Also dafür, wieviel Geld Sie von der gegnerischen Versicherung bekommen. Beauftragen Sie deshalb rechtzeitig einen Kfz-Sachverständigen oder Kfz-Gutachter.



Der Wiederherstellungswert

Auch Ihr Aufwand zählt. 

Wenn Ihr Oldtimer langwierig, aufwändig und kostenintensiv restauriert wurde, ist für Sie der Wiederherstellungswert relevant. Er setzt sich zusammen aus den Kosten für die Anschaffung des Fahrzeugs plus die Kosten für dessen spätere Restaurierung. 

Bei einem Oldtimer ist ein Gutachten zum Wiederherstellungswert entscheidend, um gegenüber der Versicherung einen realistischen Wert festzustellen. Dieses Gutachten erstelle ich als Kfz-Gutachter.



 

Das Kfz-Kurzgutachten

Ihre Werte günstig sichern.

Mit einem Kurzgutachten können Sie Ihr Fahrzeug für Ihre Versicherung kostengünstig bewerten lassen. Es attestiert den individuellen Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder sonstigen Liebhaberfahrzeugs. Ihr Kurzgutachten enthält darüber hinaus beweissichernde Dokumente wie Fotos, Rechnungen und ähnliches. Kurz: Es ist ein aussagekräftiges Dokument, das vom Kfz-Sachverständigen erstellt wird und den Bewertungsrichtlinien der Versicherungen entspricht.



Das Kfz-Wertgutachten

Detailliert und ausführlich. 

Ein Wertgutachten dokumentiert den Zustand und den von einem Kfz-Sachverständigen oder Kfz-Gutachter ermittelten Wert Ihres Fahrzeugs. Es dient der Einstufung Ihres Fahrzeugs bei der Versicherung und als Basis für den Preis beim Verkauf. Dazu dokumentiert es detailliert und ausführlich alle Fakten rund um Ihr Fahrzeug, die für die Bewertung relevant sind.


Das Kfz-Wertgutachten ist ein aussagekräftiges Dokument, das den Wert Ihres Fahrzeugs, ob Oldtimer, Youngtimer, Liebhaber- oder sonstiges Fahrzeug für Sie attestiert. Wichtig: Ein von mir erstelltes Kfz-Wertgutachten entspricht den Bewertungsrichtlinien der Versicherungen.

Vor allem bei hochpreisigen, besonderen oder seltenen Fahrzeugen sichern Sie mit einem ausführlichen Kfz-Wertgutachten den Wert Ihres Schmuckstücks für den Versicherungsfall. Nach einer Reparatur oder einem Restaurationsvorgang sollten Sie deshalb Ihr Kfz-Wertgutachten durch einen Kfz-Gutachter aktualisieren lassen, um den tatsächlichen Wert zu dokumentieren. Generell ist es sinnvoll, ein Kfz-Wertgutachten in regelmäßigen Abständen aktualisieren zu lassen. 

 

Das Schadensgutachten

Damit die Rechnung stimmt.

Ein Unfall bringt immer Unannehmlichkeiten mit sich. Damit Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls nicht auch noch finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, empfiehlt es sich, Ihren Schaden von einem unabhängigen Kfz-Gutachter bewerten zu lassen. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten hierfür übernehmen. 


Als unabhängiger Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständiger erstelle ich für Sie ein Schadensgutachten. Es beziffert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung und Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, voraussichtliche Reparaturdauer und Mietwagenkosten. Eine solide Basis, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Damit die Rechnung stimmt. Und Sie bekommen, was Ihnen zusteht.


Share by: