Unfall-Komplettabwicklung


Lassen Sie die Fachleute ran.


Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, geht es vor allem darum, dass Sie den Schaden, der Ihnen entstanden ist, in voller Höhe ersetzt bekommen und Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wird. Mit meinem Netzwerk vermittle ich Ihnen gerne vertrauenswürdige Partner, die Sie rechtlich vertreten, Ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren. 


Mein Tipp deshalb: Verwenden Sie nach einem unverschuldeten Unfall diese Checkliste und beauftragen dann mich als Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Ich kümmere mich anschließend um die weitere Bearbeitung. Sie erhalten eine Schadensabwicklung mit allen Fachleuten aus einer Hand.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Unfall-Abwicklung


Was sollte ich direkt nach einem Unfall tun?

Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie ggf. Erste Hilfe und informieren Sie die Polizei. Tauschen Sie anschließend die Daten mit dem Unfallgegner aus und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.


Wann sollte ich einen Kfz-Sachverständigen einschalten?

Idealerweise sofort nach dem Unfall. Ein unabhängiger Sachverständiger sichert Ihre Ansprüche und erstellt ein objektives Gutachten.


Wer darf den Kfz-Sachverständigen beauftragen?

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen.


Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.


Brauche ich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?

Bei Schäden über ca. 750 € ist ein Gutachten empfehlenswert.

In einem Kostenvoranschlag fehlen wichtige Informationen wie Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten, welche man ersetzt bekommt.


Was beinhaltet ein Unfallgutachten?

Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer und Fotodokumentation.


Muss ich mein Fahrzeug sofort reparieren lassen?

Nein. Sie entscheiden selbst über Reparatur, Zeitpunkt oder fiktive Abrechnung.


Was ist eine fiktive Abrechnung?

Auszahlung der kalkulierten Reparaturkosten ohne Reparatur (netto).


Was bedeutet Nutzungsausfall?

Anspruch auf Entschädigung, wenn das Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist.


Warum einen unabhängigen Sachverständigen wählen?

Er vertritt ausschließlich Ihre Interessen – nicht die der Versicherung.